Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Für den Geschäftsverkehr zwischen uns als Lieferfirma und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen, sofern vom Besteller nicht unverzüglich nach Erhalt dieser Bedingungen schriftlich Einspruch erhoben wird. Sie gehen in jedem Fall etwaigen anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers vor, ausser diese würden von uns ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr der Parteien, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung darauf nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird. Beschränkungen in der Belieferung und Verwendung unserer Ware, die wir dem Besteller auferlegen, sind von diesem dem Dritten zu überbinden, an den unsere Ware weitergegeben wird.

Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche wir selbst gegenüber unseren Lieferanten sowie schweizerischen oder ausländischen Behörden eingehen müssen, gehen auf den Besteller unserer Ware über und sind von diesem einzuhalten. Bei Weitergabe dieser Ware durch den Besteller an einen Dritten sind solche Lieferbeschränkungen diesem wiederum zu überbinden.

2. Offerten und Preise

Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten. Alle Angebote sind freibleibend. Die Lieferfirma behält sich vor, aufgrund des Angebotes den Auftrag entgegenzunehmen oder abzulehnen. Die Preise sind fest. Der A&A computer gmbh steht jedoch das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen oder bei Ablehnung durch den Käufer vom Vertrag zurückzutreten.

3. Erfüllung der Lieferung

Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus verlässt.

4. Lieferfrist

Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Dies gilt im besonderen für Fälle von höherer Gewalt und Streiks.
Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller seine allfälligen Obliegenheiten, wie z.B. die Bekanntgabe von Spezifikationen, seinerseits fristgerecht erfüllt.
Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber uns nicht nach, so sind wir berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen und für unsere Aufwendungen Abschlagszahlungen zu verlangen.

5. Zahlungsbedingungen

Die Fakturabeträge sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum und ohne irgendwelche Abzüge zu bezahlen. Jede Verrechnung ist unzulässig.
Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Der Verzugszins beträgt 9% p.a. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungen mit Wechseln sind wir berechtigt, die banküblichen Diskontspesen in Rechnung zu stellen. Checks und Wechsel gelten erst mit deren Einlösung als Zahlung.

6. Haftung für Mängel und Schadenersatz

Offene Mängel müssen sofort schriftlich gerügt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt.
Versteckte Mängel müssen bei Hervorkommen sofort schriftlich gerügt werden, ansonsten die Ware als genehmigt gilt.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist die A&A computer gmbh nach ihrer Wahl berechtigt:
Gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern.
unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.

Die Ansprüche des Käufers erlöschen auf jeden Fall, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche gegen die A&A computer gmbh sind in allen Fällen ausgeschlossen, ausser es fällt ihr eine grobe Fahrlässigkeit zu. Der Käufer hat Beweispflicht.

7. Eigentumsvorbehalt

An allen verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor, Wir sind berechtigt, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes bei der zuständigen Amtsstelle auf Kosten des Bestellers zu verlangen.

8. Garantie und Haftung

Unsere Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch nach unserer Wahl auf Reparatur oder auf Ersatz oder auf Vergütung des Fakturawertes der mangelhaften Ware. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage sowie für irgendwelche Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird abgelehnt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die von uns gewährte Garantiefrist 2 Jahr ab dem Tag, an dem die Ware unser Haus verlässt. Die mangelhafte Ware ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, uns zur Instandstellung zuzustellen.
Änderungen oder Instandstellungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, die Nichteinhaltung der Transport-, Installations- und Betriebsbedingungen sowie die Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Murten.
Anwendbar ist schweizerisches Recht

Murten, Juni 2016 (ersetzt alle früheren Ausgaben)

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